Prüfungsordnungen

Geprüft wird nach der gültigen ÖJGV Prüfungsordnung für Bracken bzw. ÖJGV Prüfungsordnung für Einzelleistung.

 

Prüfungsordnungen können über die Geschäftsstelle bestellt werden.

 

Für weitere Informationen und Prüfungen (Prüfungstermine, Gebühren und Meldeschluss der jeweiligen Prüfungen), die vom ÖBaLC veranstaltet werden, stehen ihnen das Jagdreferat und die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

 


Österreichische Prüfungsordnung für Bracken (BPO)

Folgende Prüfungen können im Rahmen der Österreichischen Prüfungsordnung für Bracken (BPO) (Laufhunde) der FCI Gruppe 6, Sektion 1, Bracken – Solo (Stand: 01.04.2014; 5. Auflage) des ÖJGV abgelegt werden:

  • Anlagenprüfung (AP): im Alter von 6 bis 21 Monaten 
  • Brackierprüfung (BP): ab 15 Monaten
  • Schweißprüfungen:  

          - auf natürlicher Fährte (SPn): ab 15 Monaten 

          - auf künstlicher Fährte (SPk): ab 15 Monaten 

  • Gebrauchsprüfung (GP): ab 15 Monaten

Österreichische Prüfungsordnung für Einzelleistungen

Darüber hinaus können folgende Einzelprüfungen gemäß der Österreichischen Prüfungsordnung für Einzelleistungen (Stand: 01.01.2014) des ÖJGV abgelegt werden:

  • Schweißsonderprüfung (SSP): ab 18 Monaten
  • Schweißsonderprüfung ohne Richterbegleitung (SPoR): ab 18 Monaten
  • Schweißsonderprüfung mit Fährtenschuh (SPFS): ab 18 Monaten 

 

 

Hier geht`s zur Website des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes (ÖJGV)