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Die verpflichtende Augenuntersuchung bei Ihrem Hund spielt eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass Ihr Hund frei von erblich bedingten Augenkrankheiten ist und für die Zucht zugelassen werden kann.
Nach erfolgreicher Durchführung der Augenuntersuchung erhalten Sie ein ECVO-Zertifikat (ECVO = European College of Veterinary Ophthalmology). Dieses Zertifikat bestätigt, dass die Untersuchung durch einen ECVO-zertifizierten Augenarzt durchgeführt wurde.
Bitte beachten Sie:
Das ECVO-Zertifikat wird ab sofort ausschließlich über einen geschützten Login-Bereich auf einer für diese Zwecke errichteten online Plattform erstellt und kann über folgenden Link erreicht werden: https://ecvo.origin.no.
Als Hundebesitzer oder Züchter erhalten Sie das ECVO-Zertifikat innerhalb von 24 Stunden nach der Untersuchung per E-Mail und direkt in Ihr Benutzerkonto. Es ist daher notwendig, dass Sie sich auf der Online-Plattform https://ecvo.origin.no registrieren und ein Benutzerkonto anlegen.
Dieser Prozess stellt sicher, dass alle relevanten Informationen sicher und effizient an Sie weitergeleitet werden und Ihr Hund entsprechend den Anforderungen der aktuellen Zuchtordnung beurteilt werden kann.
Die neue Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV tritt mit 1.9.2024 in Kraft.
Diese kann hier oder auf der Website des ÖKV heruntergeladen werden
Sinn und Zweck der Zuchtordnung ist es, durch Reinzucht die Rassen Basset Hound, Bloodhound, Black and Tan Coonhound und die französischen Rassen (Basset Artesien Normand, Basset Bleu de Gascogne, Basset Fauve de Bretagne, Petit Basset Griffon Vendéen und Grand Basset Griffon Vendéen) dem Standard entsprechend gesund und wesensfest zu erhalten.
Grundlage sind die Zucht- und Eintragungsbestimmungen des ÖKV und das internationale Zuchtreglement der FCI sowie die geltenden österreichischen Tierschutz- und Tierhaltungsbestimmungen.
Die Zucht bezogenen Anfragen an Frau Dr. Benz, Diplomate ECVO, sind in der letzten Zeit immer mehr geworden. Da sie diese unentgeltlich und in ihrer Freizeit beantwortet, kann sie diese nicht mehr alleine bewältigen!
Daher wurde im AKVO folgende Vorgehensweise beschlossen:
Gibt es Anfragen von Zuchtvereinen, Züchtern oder Besitzern zu Zuchtuntersuchungen, sollten diese bitte an office@augentierarzt.at gerichtet werden. Dies ist die offizielle AKVO Adresse.
Diese Anfragen werden dann auf Frau Prof. Nell, Frau Dr. Grinninger und Frau Dr. Benz aufgeteilt.
Dies ist aber mit einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro verbunden. Damit wird auch verhindert, dass die gleiche Anfrage an mehrere AKVO Mitglieder geht!
Hat ein Züchter direkt Fragen zu seiner Untersuchung, sollten diese vom untersuchenden Tierarzt geklärt werden. Ist dies nicht möglich, müssen sie auch an den AKVO gestellt werden.
Wir ersuchen um Verständnis für diese Vorgehensweise.
... incl. Neuerungen in der Katarakt & Glaukom Beurteilung!
Am 1. Oktober 2021 tritt die geänderte Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV in Kraft. Unter anderem wurde im § 2 der Absatz 14 neu eingefügt:
„Vor Ausstellung der Zuchtstättenkarte hat jeder Züchter ein Erstzüchterseminar des ÖKV oder ein vergleichbares Seminar einer Verbandskörperschaft zu besuchen.“
hier geht es zu den Informationen des ÖKV-Erstzüchterseminar
ANIMAL HEALTH TRUST / UK wurde leider im Juli 2020 geschlossen und so mussten wir uns auf die Suche nach einem neuen Labor für die genetische Untersuchung machen.
Da LABOKLIN GMBH & CO.KG die Rassen Basset Hound und Basset Fauve de Bretagne bereits testet, haben wir angefragt, ob es für die Rasse Petit Basset Griffon Vendéen auch eine Möglichkeit gibt den Gentest durchführen zu können.
Und so freuen wir uns, dass LABOKLIN GMBH & CO.KG mit unserer Hilfe den Gentest für den Petit Basset Griffon Vendéen validieren konnte!
Der Test kann nun hier bestellt werden ...
Eine Liste der Tierärzt*innen, die im Rahmen der AKVO und ECVO Untersuchungen auf erbliche Augenerkrankungen durchführen dürfen, finden Sie unter
www.augentierarzt.at (AKVO) und www.ecvo.org (ECVO)