Termine unter Vorbehalt, hinsichtlich der Entwicklungen der Corona Situation!
Sinn und Zweck der Zuchtordnung ist es, durch Reinzucht die Rassen Basset Hound, Bloodhound und die französischen Rassen (Basset Artesien Normand, Basset Bleu de Gascogne, Basset Fauve de Bretagne, Petit Basset Griffon Vendéen und Grand Basset Griffon Vendéen) dem Standard entsprechend gesund und wesensfest zu erhalten.
Grundlage sind die Zucht- und Eintragungsbestimmungen des ÖKV und das internationale Zuchtreglement der FCI sowie die geltenden österreichischen Tierschutz- und Tierhaltungsbestimmungen.
Die Zucht bezogenen Anfragen an Frau Dr. Benz, Diplomate ECVO, sind in der letzten Zeit immer mehr geworden. Da sie diese unentgeltlich und in ihrer Freizeit beantwortet, kann sie diese nicht mehr alleine bewältigen!
Daher wurde im AKVO folgende Vorgehensweise beschlossen:
Gibt es Anfragen von Zuchtvereinen, Züchtern oder Besitzern zu Zuchtuntersuchungen, sollten diese bitte an office@augentierarzt.at gerichtet werden. Dies ist die offizielle AKVO Adresse.
Diese Anfragen werden dann auf Frau Prof. Nell, Frau Dr. Grinninger und Frau Dr. Benz aufgeteilt.
Dies ist aber mit einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro verbunden. Damit wird auch verhindert, dass die gleiche Anfrage an mehrere AKVO Mitglieder geht!
Hat ein Züchter direkt Fragen zu seiner Untersuchung, sollten diese vom untersuchenden Tierarzt geklärt werden. Ist dies nicht möglich, müssen sie auch an den AKVO gestellt werden.
Wir ersuchen um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Geschätzte Züchterinnen und Züchter des ÖBaLC,
im Herbst 2019 hat der Vorstand des ÖBaLC mit der Überarbeitung begonnen und Anfang Jänner 2020 mithilfe der Expertinnen Dr. Petra Benz / Diplomate ECVO, Dr. Irene Sommerfeld-Stur / Expertin für Populationsgenetik, Dr. Gabriele Velich / Tierschutzombudsfrau Burgenland (in alphabetischer Reihenfolge genannt) und natürlich einigen engagierten Züchter*innen fertiggestellt.
Da wir coronabedingt im Jahr 2020 keine Generalversammlung abhalten konnten und auch die geplante Generalversammlung vom 21.4.2021 verschoben werden musste, hatten wir noch die Möglichkeit die Zucht- und Körordnung weiter anzupassen, sodass diese letztendlich bei der Generalversammlung am 16.10.2021 in der vorliegenden Fassung beschlossen werden konnte.
Diese wurde dann zur Begutachtung an den ÖKV weitergeleitet, per 12.1.2022 genehmigt und ist nun ab dem 1.2.2022 gültig.
Sinn und Zweck der Zuchtordnung ist es, durch Reinzucht die Rassen Basset Hound, Bloodhound und die französischen Rassen (Basset Artesien Normand, Basset Bleu de Gascogne, Basset Fauve de Bretagne, Petit Basset Griffon Vendéen und Grand Basset Griffon Vendéen) dem Standard entsprechend gesund, wesensfest und leistungsfähig zu erhalten. Grundlage dieser Zuchtordnung sind die Zucht- und Eintragungsbestimmungen (ZEO) des Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) und das Internationale Zuchtreglement der Federation Internationale Cynologique (FCI) sowie die geltenden österreichischen Tierschutz- und Tierhaltungsbestimmungen.
Untersuchungen dienen nicht nur dazu, schmerzhafte Erkrankungen zu erkennen und zu verhindern, sondern auch der Sammlung von Daten über Erkrankungen und nachfolgend statistische Auswertungen. Sie bieten auch eine bessere Einschätzung von bestimmten Krankheitsbildern und in Folge muss nicht mehr jede Erkrankung von der Zucht ausgeschlossen werden.
Dadurch wurden auch die Neuerungen in der Katarakt & Glaukom Beurteilung möglich, die wir natürlich in die Zuchtordnung noch aufnehmen sollten!
Bitte halten Sie sich immer über aktuelles in der Zucht auf dem Laufenden. Sie finden so manche Neuigkeiten dazu hier.
Bei Fragen zur Zucht- und Körordnung des ÖBaLC sind wir gerne für Sie da!
Franziska Kampleitner und Susanne Lang
... incl. Neuerungen in der Katarakt & Glaukom Beurteilung!
Am 1. Oktober 2021 tritt die geänderte Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV in Kraft. Unter anderem wurde im § 2 der Absatz 14 neu eingefügt:
„Vor Ausstellung der Zuchtstättenkarte hat jeder Züchter ein Erstzüchterseminar des ÖKV oder ein vergleichbares Seminar einer Verbandskörperschaft zu besuchen.“
hier geht es zu den Informationen des ÖKV-Erstzüchterseminar
ANIMAL HEALTH TRUST / UK wurde leider im Juli 2020 geschlossen und so mussten wir uns auf die Suche nach einem neuen Labor für die genetische Untersuchung machen.
Da LABOKLIN GMBH & CO.KG die Rassen Basset Hound und Basset Fauve de Bretagne bereits testet, haben wir angefragt, ob es für die Rasse Petit Basset Griffon Vendéen auch eine Möglichkeit gibt den Gentest durchführen zu können.
Und so freuen wir uns, dass LABOKLIN GMBH & CO.KG mit unserer Hilfe den Gentest für den Petit Basset Griffon Vendéen validieren konnte!
Der Test kann nun hier bestellt werden ...
Eine Liste der Tierärzt*innen, die im Rahmen der AKVO und ECVO Untersuchungen auf erbliche Augenerkrankungen durchführen dürfen, finden Sie unter
www.augentierarzt.at (AKVO) und www.ecvo.org (ECVO)
ÖBaLC-Mitglieder können sich als Züchter bei folgenden Labors registrieren und erhalten für medizinische Untersuchungen Preisermäßigung (z.B. Gentests, DNA-Profile etc.)