NEWS

... alle Neuigkeiten auf einen Blick!


Termine 2025!  

... weitere Infos hier


ACHTUNG NEU!  

Die Anmeldung zur Augenuntersuchung muss ONLINE durchgeführt werden

... weiterlesen


NEUE ZUCHTORDNUNG!

gültig seit 01.06.2024

... weiterlesen


Neue Informationen!

Bei Anfragen an AKVO/ECVO zu Augen-Zuchtuntersuchungen ... weiterlesen

Aktuelle Deckmeldungen!

Neues aus der Wurfkiste!





Weiterbildungsangebote für unsere Züchter und Mitglieder


Augen auf beim Welpenkauf!

Liebe Welpen Interessenten und Freunde der durch den Österreichischen Basset- und Laufhunde Club betreuten Rassen,

 

unter Bezugnahme auf untenstehenden Facebook Post möchten wir etwas Aufklärung hinsichtlich den Begrifflichkeiten der "𝗟𝗶𝗻𝗶𝗲𝗻𝘇𝘂𝗰𝗵𝘁", "𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹𝗲 𝗙𝗖𝗜 𝗔𝗵𝗻𝗲𝗻𝘁𝗮𝗳𝗲𝗹𝗻" der "𝗗𝗶𝘀𝘀𝗶𝗱𝗲𝗻𝘇 𝗭𝘂𝗰𝗵𝘁", "𝗥𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿 𝗣𝗮𝗽𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻" und dem Thema "𝗤𝘂𝗮𝗹𝘇𝘂𝗰𝗵𝘁" betreiben.

 

𝟭) 𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗴𝗲𝗻𝗲𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵 𝗯𝗲𝘁𝗿𝗮𝗰𝗵𝘁𝗲𝘁 "𝗟𝗶𝗻𝗶𝗲𝗻𝘇𝘂𝗰𝗵𝘁"?

Die Linienzucht ist eine spezielle Form der Zucht, bei der gezielt Hunde miteinander verpaart werden, die in naher oder mittlerer Linie miteinander verwandt sind. Ziel ist es, bestimmte erwünschte Eigenschaften zu festigen, ohne auf die negativen Folgen enger Inzucht einzugehen, die im Übrigen auch verboten ist. Im Gegensatz zur engen Inzucht vermeidet die Linienzucht extrem nahe Verwandtschaft. Dennoch basiert sie auf dem Prinzip, dass sich ein oder mehrere Ahnen mehrfach in der Ahnentafel wiederfinden. Dies soll gezielt nur bei den Tieren eingesetzt werden, die sich durch besondere Qualitäten hervorgetan haben (z.B. in Arbeitsprüfungen mit herausragenden Leistungen überzeugt haben oder den Rassestandard nachweislich – durch diverse Ausstellungserfolge – in besonders hervorzuhebender Weise verkörpern). Denn Linienzucht führt auch zu einer Verkleinerung des Genpools einer Rasse, was bei Rassen mit ohnehin schon kleinem Genpool tendenziell nicht wünschenswert ist. Weiterhin muss bei Linienzucht absolut sichergestellt sein, dass die wiederholt auftretenden Ahnen gesundheitlich einwandfrei sind, denn Linienzucht kann ansonsten auch zur Verstärkung negativer Merkmale / Eigenschaften beitragen, wenn sie nicht verantwortungsvoll eingesetzt wird.

 

𝟮) 𝗗𝗶𝘀𝘀𝗶𝗱𝗲𝗻𝘇 𝗭𝘂𝗰𝗵𝘁

Als "Dissidenz" werden in Österreich und Deutschland, alle Hundezuchten und Hundezuchtvereine bezeichnet, die nicht nach dem Reglement des ÖKV / der rasse-betreuenden Verbandskörperschaft (für Österreich) oder dem VDH (für Deutschland) züchten und somit nicht der FCI angehören. Von Dissidenz Vereinen oder Dissidenz Züchtern ausgestellte Ahnentafeln werden von ÖKV/VDH/FCI Verbänden nicht anerkannt. Das heißt auch, dass Hunde mit „Dissidenz"-Ahnentafeln nicht bei FCI-Hundeausstellungen zugelassen werden und nicht zur Zucht unter FCI-angehörigen Verbänden eingesetzt werden dürfen.

Daher lassen Sie sich vom Züchter ihrer Wahl 𝘃𝗼𝗿 𝗱𝗲𝗺 𝗪𝗲𝗹𝗽𝗲𝗻𝗸𝗮𝘂𝗳 nachweisen – und zwar durch Vorlage der entsprechenden Papiere! – dass dieser sich an die Zuchtordnung seines die Rasse betreuenden Verbandes gehalten hat. Es sind in jedem Fall die Ankörungen der Elterntiere, die vorgeschriebenen Formwerte von Hundeausstellungen und die vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchungen (wie z.B. diverse Röntgenuntersuchungen, ECVO Augenuntersuchungen und entsprechende Gentests) vorzulegen.

Lassen Sie sich nicht durch reine Werbeaussagen (wie z.B. „Internationale FCI Papiere“) blenden, die nicht durch entsprechende Nachweise belegt werden können. Sind Sie unsicher, wenden Sie sich an den zuständigen, die Rasse betreuenden Verein.

 

𝟯) "𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹𝗲 𝗙𝗖𝗜 𝗣𝗮𝗽𝗶𝗲𝗿𝗲" – 𝘄𝗮𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗯𝘇𝘄. 𝗴𝗶𝗯𝘁 𝗲𝘀 𝗱𝗮𝘀?

Es gibt FCI Papiere, welche von der rassebetreuenden Verbandskörperschaft / dem rassebetreuenden Verein des jeweiligen Landes ausgestellt werden, wenn der Wurf unter Beachtung der geltenden Zuchtordnung gefallen ist.

"Internationale FCI Papiere" ist ein reiner Werbeslogan. Ein Züchter darf mit FCI Papieren selbstverständlich werben, wenn es ihm wichtig ist und er sich an die Zuchtvorgaben seines Verbandes gehalten hat. Insoweit nochmals der Verweis auf die Ausführungen unter Ziffer 2.

 

𝟰) 𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗲𝘀, 𝘄𝗲𝗻𝗻 𝗲𝗶𝗻 𝗛𝘂𝗻𝗱 "𝗥𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿-𝗣𝗮𝗽𝗶𝗲𝗿𝗲" 𝗵𝗮𝘁?

Die Zucht- und Eintragungsordnung (ZEO) des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) regelt die Zucht von Rassehunden gemäß den von der Fèdération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Standards und die Eintragung von Rassehunden in das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB). Sie gilt für das Gebiet der Republik Österreich und ist für alle Verbandskörperschaften (VK) des ÖKV und für deren Mitglieder verbindlich. Sie ist ferner für alle Zuchtvorgänge, aufgrund derer die Einrichtung des ÖHZB in Anspruch genommen wird, anzuwenden. Beurteilungsgrundlagen für die Eintragung in das ÖHZB sind die Regelwerke der FCI über die den Rassestandards entsprechende Zucht (z.B. Internationales Zuchtregelement der FCI), die Regelwerke des ÖKV über die den Rassestandards entsprechende Zucht (z.B. diese Zucht- und Eintragungsordnung) und die Zuchtordnungen der VK in dieser Reihenfolge.

 

Das ÖHZB besteht aus dem: 𝗔-𝗕𝗹𝗮𝘁𝘁, 𝗕-𝗕𝗹𝗮𝘁𝘁 und dem 𝗥𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿. Hunde, die in eines dieser drei Blätter eingetragen sind, haben folglich 𝗙𝗖𝗜 𝗣𝗮𝗽𝗶𝗲𝗿𝗲.

In das A-Blatt werden Rassehunde eingetragen, die hinsichtlich Abstammung und Zuchtvorgang allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV (bei vom ÖKV betreuten Rassen) und auch der VK, der die zuchtmäßige Betreuung dieser Rasse zukommt, entsprechen. Voraussetzung für die Eintragung der Welpen in das A-Blatt ist u.a. die Beachtung und Einhaltung der hinsichtlich des Zuchtvorganges bestehenden Bestimmungen des ÖKV und der VK, der die zuchtmäßige Betreuung dieser Rasse zukommt!

 

In das B-Blatt werden jene Rassehunde eingetragen, die zwar hinsichtlich ihrer Abstammung, nicht jedoch hinsichtlich der Qualität der Elterntiere in Bezug auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und / oder Wesen und Formwert allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV und der zuchtmäßig rassebetreuenden VK entsprechen. Die Eintragung in das B-Blatt bedeutet, dass die Rassehunde mit einem höheren Risiko bezüglich Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder Wesen belastet sind als im A-Blatt eingetragene Hunde.

 

Bei 𝗡𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗶𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 der Zuchtordnung des ÖKV und der zuchtmäßig rassebetreuenden VK wird auf die Abstammungsnachweise ein entsprechender Vermerk aufgebracht und es gilt Zuchtverbot.

Im Register können jene Hunde eingetragen werden, über die keine oder nur unvollständige Abstammungsnachweise bzw. vollständige Abstammungsnachweise, jedoch von der FCI nicht anerkannter Verbände erbracht werden können und deren rassestandardgemäßes äußeres Erscheinungsbild von einem Formwertrichter bestätigt worden ist (Phänotypisierung).

 

Gerade im Kontext der 𝗠𝗶𝗻𝗶𝗺𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗤𝘂𝗮𝗹𝘇𝘂𝗰𝗵𝘁𝗺𝗲𝗿𝗸𝗺𝗮𝗹𝗲𝗻 und der Förderung der Genvielfalt, insbesondere bei 𝗥𝗮𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗺𝗶𝘁 𝗸𝗹𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗚𝗲𝗻𝗽𝗼𝗼𝗹, ist die Aufnahme von externen Rassevertretern ein probates Mittel die Rasse positiv zu stärken und zu beeinflussen. Denn gerade bei diesen Hunden wird ein ganz besonderes Augenmerk auf alle Merkmale gelegt, bevor sie in das Zuchtbuch aufgenommen werden.

 

𝗙𝗔𝗭𝗜𝗧:

👉🏻 Ein seriöser Züchter hält sich an die Zuchtordnung seines Verbandes / der rassebetreuenden Verbandskörperschaft und hält sich mit irreführenden Werbeslogans zurück.

👉🏻 Er kann Ihnen die nach der Zuchtordnung vorgegebenen Unterlagen vollumfänglich vorlegen und wird dies auch tun.

👉🏻 Weiterhin wird ein Züchter, wenn er seine Hunde bzw. Linien in herausragender Weise hervorhebt, Ihnen auch die dazugehörigen Erfolge seiner Hunde in Form von Arbeitsprüfungen oder Ausstellungserfolgen vorlegen können. Im Idealfall kann er das auch schon von seiner Nachzucht präsentieren.

👉🏻 Ein seriöser Züchter bietet seine Welpen unter seinem Zwingernamen an und nicht unter Pseudonymen.

👉🏻 Worauf es letztlich ankommt ist, dass gesunde und leistungsfähige Hunde, die den Rassestandard entsprechen gezüchtet werden und nicht darauf, ob die Hunde in ein A-Blatt oder ein Register Blatt eingetragen sind.

👉🏻 Die Elterntiere eines Wurfes müssen vor allem durch eigene Leistungen und herausragende Gesundheit überzeugen. Dem Thema „Vorbeugung von Qualzuchtmerkmalen“ kann hier insbesondere dadurch genüge getan werden, dass kein Hund eine Ankörung erhalten würde, wenn er derartige Merkmale aufweisen würde. Und Hunde, die insbesondere in Deutschland und Österreich zahlreiche Ausstellungserfolge aufweisen können, müssen sich bei der Zugehörigkeit zu den Rassen 𝗕𝗮𝘀𝘀𝗲𝘁 𝗛𝗼𝘂𝗻𝗱 und 𝗕𝗹𝗼𝗼𝗱𝗵𝗼𝘂𝗻𝗱 ständigen Kontrollen der jeweiligen Veterinärämter am Eingang stellen. Wären hier Qualzuchtmerkmale erkennbar, wären eine Teilnahme an einer internationalen Hundeausstellung unmöglich und folglich auch keine Erfolge zu erzielen. Somit macht es auch vor diesem Hintergrund Sinn, den Züchter von Welpen einmal dahingehend zu befragen und zu überprüfen.

👉🏻 Erhält der Züchter dagegen nur die Eintragung eines Wurfes in das B-Blatt, sollten Sie hellhörig werden und ganz genau hinsehen. Denn dann liegen Verstöße gegen die Zuchtordnung des Verbandes vor.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals auf unsere Veröffentlichung „Augen auf beim Welpen Kauf“ verweisen.

 

Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Artikel.

 

#augenaufbeimwelpenkauf


⚠ UPDATE ⚠

Ergänzung bzgl des in Österreich gefallenen Bloodhound Wurf beachten!

Augen auf beim Welpenkauf!

Der Österreichische Basset- und Laufhunde Club (ÖBaLC) weist aus gegebenem Anlass und mit Blick auf die strenger gewordenen Anforderungen durch die QZK darauf hin, dass das Internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und die Zuchtordnung des Österreichischen Kynologen Verband (ÖKV) verbindlich für alle im ÖKV zusammengeschlossenen Rassehunde-Zuchtvereine ist und der ÖBaLC als rassebetreuende Verbandskörperschaft somit verpflichtet ist, sowohl für die Einhaltung der Zuchtordnung des ÖBaLC sowie auch der sonstigen zuchtrelevanten Bestimmungen des ÖKV Sorge zu tragen und diese durchzusetzen.

 

Dies gilt insbesondere hinsichtlich der nachfolgenden Bestimmungen, die jeder Inhaber eines Zuchtstätten-Namens / Züchter erbringen muss, damit der Wurf ins A-Blatt des ÖHZB eingetragen werden kann:

 

1)      Vor jeder Paarung ist mit dem Zuchtwart zwecks Information und Beratung Rücksprache zu halten. Die Zustimmung des Zuchtwartes vor jedem Deckakt ist einzuholen. Eine Nichtbeachtung dieser Informationspflicht kann ein mögliches Zuchtverbot bewirken.

 

2)      Es darf nur mit angekörten Hunden gezüchtet werden, welche die gemäß Zuchtordnung vorgegebenen Voraussetzungen (Formwerte, gesundheitliche Untersuchungen) im Zeitpunkt der Bedeckung erfüllen. Die entsprechenden Belege sind dem Zuchtwart vor der Zuchtverwendung vorzulegen.

 

3)      Unverzüglich, nachdem der Wurf gefallen ist, ist eine Wurfmeldung an den Zuchtwart zu übermitteln.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass der vor kurzem in Österreich gefallene Wurf der Zuchtstätte „MANFRED RISCHNER - Von Carinzian Paws“ in Kärnten, die oben genannten Kriterien bedauerlicherweise nicht erfüllt.

 

 

Bei fehlenden Gesundheitsuntersuchungen, fehlenden Ausstellungsergebnissen oder fehlender Ankörung erfolgt ausnahmslos eine Eintragung ins B-Blatt mit Zuchtverbot für die Nachkommen!

 

#augenaufbeimwelpenkauf


ÖBaLC GENERALVERSAMMLUNG 2025

Liebe Mitglieder des Österreichischen Basset- und Laufhunde Clubs,

 

untenstehend finden Sie/findet Ihr die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung des Österreichischen Basset- und Laufhunde Clubs am 17. Mai 2025, um 11:00 Uhr,

im Hotel & Gasthaus Untersberg, Dr. Friedrich Ödlweg, A - 5083 St. Leonhard / Salzburg.

 

Wir würden uns freuen, viele Basset- und Laufhundefreunde begrüßen zu dürfen.

 

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Eure Zusage unter E-Mail: bassetclub@gmx.at.

 

Vielen Dank und herzliche Grüße!


Messe Apropos Jagd in der Arena Nova

 

Vom 25. bis 27. April 2025 findet in der Arena Nova die Messe Apropos Jagd statt.

 

Auch dieses Jahr sind wir mit unseren Jagdhunderassen dabei und freuen uns auf viele Besucher!


Adventspaziergang 30.11.2024

Ein wunderschöner Adventsausflug durch die idyllischen Wege von Falkenstein – ein Moment zum Innehalten und Genießen!


Oö. Hundehaltegesetz 2024

Informationen zum neuen Oberösterreichischen Hundehaltegesetz 2024 und die Brauchbarkeitsprüfungsordnung bezüglich Altagstauglichkeitsprüfung für Jagdhunde sind

hier  nachzulesen.


"Der Kärntner Jäger"

Im aktuellen Mitteilungsblatt der Kärntner Jäger hatten wir die Gelegenheit, einige unserer Jagdgebrauchshunderassen vorzustellen.

Wir freuen uns, einen Einblick in die Fähigkeiten und Qualitäten dieser beeindruckenden Hunde zu geben, die uns bei der Jagd so wertvolle Begleiter sind.


ÖBaLC GENERALVERSAMMLUNGEN 2024

Die Protokolle der Generalversammlung vom 13.04.2024 und der außerordentlichen Generalversammlung vom 20.10.2024 können bei der Geschäftsstelle angefordert werden.


Neue Ausstellungsordnung des ÖKV gültig seit 1.7.2024

Wesentliche Änderungen sind :

  • Österreichische Champions müssen nicht mehr zwingend in der Championklasse gemeldet werden.
  • Für die Verleihung des österreichischen Champion ist nicht mehr notwendig, dass zwischen dem ersten erworbenen CACA und dem letzten notwendigen CACA ein Jahr liegt.
  • Das CACA-Reserve wird aufgewertet: 2 CAC-Reserve, welche auf internationalen Hundeausstellungen in Österreich erworben wurden, können zu einer CAC-Anwartschaft aufgewertet werden. Dies ist allerdings nur hinsichtlich 2 der für die Verleihung des ÖCH benötigen CACA möglich. (Quelle: ÖKV)

Weiterführender Link: https://www.oekv.at/de/downloads/


Neue Zucht- und Körordnung des ÖBaLC gültig ab 1.6.2024

Geschätzte Züchterinnen und Züchter des ÖBaLC,

 

bei der Generalversammlung am 13.04.2024 wurde die neue ÖBaLC Zuchtordnung beschlossen.

 

Diese wurde dann zur Begutachtung an den ÖKV weitergeleitet, per 21.5.2024 genehmigt und ist nun ab dem 1.6.2024 gültig.

 

Sinn und Zweck der Zuchtordnung ist es, durch Reinzucht die Rassen Basset Hound, Bloodhound, Black and Tan Coonhound und die französischen Rassen (Basset Artesien Normand, Basset Bleu de Gascogne, Basset Fauve de Bretagne, Petit Basset Griffon Vendéen und Grand Basset Griffon Vendéen) dem Standard entsprechend gesund, wesensfest und leistungsfähig zu erhalten. Grundlage dieser Zuchtordnung sind die Zucht- und Eintragungsbestimmungen (ZEO) des Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) und das Internationale Zuchtreglement der Federation Internationale Cynologique (FCI) sowie die geltenden österreichischen Tierschutz- und Tierhaltungsbestimmungen.

 

 

Bitte halten Sie sich immer über aktuelles in der Zucht auf dem Laufenden. Sie finden so manche Neuigkeiten dazu hier.

 

Bei Fragen zur Zucht- und Körordnung des ÖBaLC sind wir gerne für Sie da!

 

Franziska Kampleitner und Susanne Lang


51. CLUBSCHAU DES "ÖBALC"

GEMEINSAM MIT DEM

"KLUB FÜR SCHWEIZER LAUFHUNDE"


Black and Tan Coonhound

Liebe Basset- und Laufhundefreunde,

 

mit großer Freude möchten wir euch mitteilen, dass der Black and Tan Coonhound offiziell als Jagdhunderasse in Österreich anerkannt wurde. Wir sind begeistert, dass der ÖKV uns die Verantwortung für die Zuchthoheit übertragen hat und damit unser Engagement für den Black and Tan Coonhound würdigt!

 

Der Black and Tan Coonhound ist eine faszinierende Rasse mit einer langen Geschichte. Er ist eine von der FCI (Nr. 300, Gruppe 6 Laufhund, Schweisshunde und verwandte Rassen, Sektion 1.1 Große Laufhunde) anerkannte Hunderasse, die ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten hat.

 

Die Anerkennung des Black and Tan Coonhounds als Jagdhunderasse in Österreich eröffnet neue Türen und Möglichkeiten für die Zucht und den Einsatz dieser seltenen Rasse. Sie stärkt nicht nur das Bewusstsein für die Vielfalt der Jagdhunderassen in unserem Land, sondern trägt auch dazu bei, das kulturelle Erbe und die traditionellen Jagdpraktiken zu bewahren.

 

Wir sind stolz darauf, diese Verantwortung übernehmen zu dürfen und werden uns der Förderung und Weiterentwicklung des Black and Tan Coonhounds in Österreich widmen. Unsere Zuchtprogramme werden darauf abzielen, gesunde und arbeitsfähige Hunde hervorzubringen, die den Anforderungen der Jagd entsprechen und gleichzeitig als liebevolle Familienbegleiter fungieren können.

 

Wir möchten allen Züchtern, Hundeführern und Enthusiasten danken, die sich für die Anerkennung des Black and Tan Coonhounds als Jagdhunderasse in Österreich eingesetzt haben. Ihre Leidenschaft und ihr Engagement haben diesen Erfolg erst möglich gemacht.

 

Wir freuen uns auf eine gemeinsame Zukunft, in der der Black and Tan Coonhound eine feste Größe im jagdlichen Geschehen Österreichs sein wird. Gemeinsam werden wir diese wundervolle Rasse weiter voranbringen!

 

Mit herzlichen Grüßen,

 

Euer ÖBaLC Vorstand


🏆 In Gedenken an Eva Dratva -  Jubiläumsclubschau "50 Jahre ÖBaLC" & "BASSETIADE" 🏆

Am 3. & 4. September 2022 feierten wir mit Freunden und Ausstellern aus Österreich, Deutschland, Italien, Tschechien, Ungarn und Polen im Dog-Brain-Center in Zeiselmauer unser 50-Jahr-Jubiläum. Zufriedene und glückliche Gesichter sind die Bilanz unserer

“In Gedenken an Eva Dratva - Jubiläumsclubschau“ und der “BASSETIADE“.  

Das Lob für die gute Organisation und die Wertschätzung war enorm. Zu einer Freiluftveranstaltung gehört auch immer viel Wetterglück, das uns ebenso gegönnt war. Wir durften auch den Bürgermeister der Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing, Herrn Ing. Martin Pircher, begrüßen.

 

Unser besonderer Dank gilt Patricia Schausberger vom Dog-Brain-Center und natürlich all ihren Helfern, die uns mit ihrem unermüdlichen Einsatz unterstützt haben. Die Jagdhornbläsergruppe Senning sorgte für die musikalische Untermalung und die ausgezeichneten Kochkünste von Roman Schausberger vom Dog-Brain-Center rundeten unser erfolgreiches Wochenende ab. Bedanken möchten wir uns auch bei allen Helfern, Sonderleitern und Schriftführern, ohne deren Hilfe die Clubschau und Bassetiade nicht möglich gewesen wären!

 

Zu guter Letzt bedanken wir uns natürlich ganz herzlich bei unserer Formwertrichterin DI Iva Černohubová/CZ für das Bewerten unserer Hunde. Die Meldezahl von 52 Hunden aus all unseren betreuten Rassen (außer dem Basset Artèsien-Normand und Bloodhound) hat unsere Erwartungen deutlich übertroffen!

 

Herzlichen Glückwunsch nochmal allen Gewinnern!!!

 

Vielen herzlichen Dank allen großzügigen Sponsoren und Unterstützern:

Dog-Brain-Center / futtereck / Pokale Bauer / Pannonia Hundeshop / Hundefeinkostladen / Bitto - Natürlich zum Wohlfühlen / Radisson BLU Hotels & Resorts / Hotel Magdalena / die Hundezeitung / pfotencheck - Mein Urlaub mit Hund / HAPPY DOG / Preihs Trading GmbH / PET HAUS … und noch einige mehr!

 

Ergebnisse sind auf unserer Facebook Seite nachzulesen ....



Primäres Weitwinkel-Glaukom (POAG)

ANIMAL HEALTH TRUST / UK wurde leider im Juli 2020 geschlossen und so mussten wir uns auf die Suche nach einem neuen Labor für die genetische Untersuchung machen.

 

Da LABOKLIN GMBH & CO.KG die Rassen Basset Hound und Basset Fauve de Bretagne bereits testet, haben wir angefragt, ob es für die Rasse Petit Basset Griffon Vendéen auch eine Möglichkeit gibt den Gentest durchführen zu können.

 

Und so freuen wir uns, dass LABOKLIN GMBH & CO.KG mit unserer Hilfe den Gentest für den Petit Basset Griffon Vendéen validieren konnte!

 

Der Test kann nun hier bestellt werden ...


 

 

 

Wir sind zutiefst schockiert und unglaublich traurig,

euch diese Mitteilung machen zu müssen:

Unsere hochgeschätzte Ehrenpräsidentin

EVA DRATVA

ist heute verstorben.

 

(https://www.bestattung-krug.at/.../dratva-eva-bernstein/...)

 

Ein würdiger Nachruf auf die Grand Dame des

Österreichischen Basset- und Laufhunde Clubs folgt.


8.3.2021


„Der Österreichische Basset- und Laufhunde Club bedauert die Veröffentlichung der von Mak Dodan, Beethovengasse 4, 3420 Kritzendorf, angefertigten Fotos FF2A0029, FF2A0145, FF2A0311, FF2A0538, FF2A0700, FF2A0709, FF2A0747, FF2A0762, FF2A0780, FF2A0782, FF2A0794, FF2A0806, FF2A0809, FF2A0814, EvitaStack_2017, in der Ausgabe der Bassetnews des Österreichischen Basset- und Laufhunde Clubs, 46. Jahrgang, Dezember 2018 sowie die Veröffentlichung des Fotos FF2A0191 auf der Facebookseite des Österreichischen Basset- und Laufhunde Clubs und wird es in Zukunft unterlassen, diese Fotos teilweise oder ganz in den Bassetnews, der Zeitschrift „Unsere Hunde“, im Internet oder auf sonstige Weise öffentlich zu verwenden.“